Infomaterialien
Vereinsgründung
- Muster Protokoll Vereinsgründung
- Muster Satzung
- Sportbund Mustersatzung Verein mit Erläuterungen
- Sportbund Rheinland Merkblatt Vereinsgründung
- Präsentation Vereinsgründung
Ermöglicht die Wiedergabe eingebetteter Videos externer Anbieter.Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen Filme mit Fin: Vereinsgründung (Quelle: Finanzverwaltung für NRW)
Hier geht Fin darauf ein, was Sie bei der Gründung eines Vereins beachten müssen und erklärt dabei z. B. wie Sie eine Satzung erstellen und was Sie dabei berücksichtigen sollten. Auch erklärt Fin, welche Voraussetzungen Ihr Verein erfüllen muss, um z. B. steuerbegünstigt zu sein. Das Video wurde für die "Finanzverwaltung für NRW" produziert, die Angaben lassen sich aber auf RLP übertragen. Passendes Infomaterial vom Bund und Rheinland-Pfalz finden Sie in den entsprechenden Themenbereichen, oder unter "Weitere Anträge und Informationen".
Eintragung ins Vereinsregister
Steuern für Vereine
- Broschüre "Steuertipp Gemeinnützigkeit Vereine", Stand August 2022
- Broschüre "Steuertipp Gemeinnützige Vereine" barrierefreie Version
Ermöglicht die Wiedergabe eingebetteter Videos externer Anbieter.Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen Filme mit Fin: Vereine und Steuern (Quelle: Finanzverwaltung für NRW)
In diesem Film erfahren Sie, ob und wann ein Verein steuerbegünstigt ist und ob eine Steuererklärung für den Verein eingereicht werden muss. Dabei geht Fin auch darauf ein, welche steuerlichen Vorteile ein Verein genießt und welche Einnahmen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind. Das Video wurde für die "Finanzverwaltung für NRW" produziert, die Angaben lassen sich aber auf RLP übertragen. Passendes Infomaterial vom Bund und Rheinland-Pfalz finden Sie in den entsprechenden Themenbereichen, oder unter "Weitere Anträge und Informationen".
Vorstands- und Satzungsänderung
Vereinsauflösung
Weitere Anträge und Informationen
Datenschutz in Vereinen
Kinder- und Jugendschutz
- Kinder- und Jugendschutz – Schutz vor (sexualisierter) Gewalt
- Arbeitshilfen und Materialien Deutsche Sportjugend
- Schweigen schützt die Falschen! Handlungsleitfaden für Vereine
- Checkliste Kinderschutz
- „Schutzkonzepte in der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ - Kostenlose Materialien
- Anlaufstellen im Kreis Trier-Saarburg
Förderakquise
Versicherungen
Vereine & Organisationen
Videos:
Ermöglicht die Wiedergabe eingebetteter Videos externer Anbieter.Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen DSEEerklärt Versicherungen Teil 1 (Quelle: DSEE)
Ermöglicht die Wiedergabe eingebetteter Videos externer Anbieter.Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen DSEE erklärt Versicherungen Teil 2 (Quelle: DSEE)
Versicherungsschutz im Ehrenamts RLP
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat für ehrenamtlich Engagierte eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie greift immer dann, wenn im Schadensfall keine andere Versicherung die Engagierten absichert. Ehrenamtliche in öffentlichen Ehrenämtern, in kirchlichen Organisationen, in der Wohlfahrtspflege, im Vereinssport oder in Hilfs- und Rettungsorganisationen sind in der Regel gesetzlich oder durch den Träger versichert. Die von der Landesregierung abgeschlossenen Verträge dienen insbesondere den Ehrenamtlichen in kleinen – rechtlich unselbstständigen – Initiativen, Gruppen und Projekten. Sie schützen die einzelnen ehrenamtlich Aktiven vor Schäden, die sie selbst erleiden (Unfallversicherung) oder anderen zufügen (Haftpflichtversicherung).
Mit diesem unkomplizierten und unbürokratischen Schutzschirm hat das Land erhebliche Lücken im Versicherungsschutz im Ehrenamt schließen können.- Unfall- und Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Engagierte des Landes Rheinland-Pfalz
- Flyer "Sicherheit für freiwillige Engagierte"
- Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversicherung im freiwilligen Engagement"
- Schadenanzeige zur Haftpflichtversicherung
- Schadenanzeige zur Unfallversicherung
Videos:
Ermöglicht die Wiedergabe eingebetteter Videos externer Anbieter.Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen Sicherheit im Ehrenamt: Alles rund um das Thema Versicherungsschutz (Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz)
Führungszeugnis
Führungszeugnis beantragen
Ein Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das Auskunft darüber gibt, ob eine Person strafrechtlich verurteilt wurde. Es wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt und kann sowohl von Privatpersonen als auch von Behörden angefordert werden.
Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis wird benötigt, wenn eine Tätigkeit mit besonderer Verantwortung gegenüber schutzbedürftigen Personen aufgenommen werden soll – beispielsweise in der Kinder- und Jugendhilfe, im Schulbereich oder in der Pflege. Es enthält zusätzlich bestimmte Verurteilungen, die im einfachen Führungszeugnis nicht aufgeführt sind, insbesondere einschlägige Sexualstraftaten.
Antragstellung
- persönlich bei der zuständigen Meldebehörde
- online über das Bundesamt für Justiz (BfJ)
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt derzeit 13,00 € (Stand: 2025).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenbefreiung möglich. Dies gilt insbesondere, wenn das Führungszeugnis für die Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung nach §§ 19 und 21 BtOG oder für eine andere ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird. Die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Formulare