Der Ehrentag
Zum Geburtstag unseres Grundgesetzes am 23. Mai sind alle in Deutschland eingeladen vom 16. bis zum 31. Mai 2026 , das gesellschaftliche Miteinander zu feiern – mit einem bundesweiten Mitmachtag. Wir feiern bereits am 22. Mai auf dem Bauernmarkt in Butzweiler. Seid dabei!
Denn Demokratie lebt von Menschen, die mitmachen. Die Idee ist deshalb: Zum Geburtstag unserer Verfassung packen alle mit an, um unser Land ein bisschen besser zu machen. Spaß und Begegnung sollen dabei im Mittelpunkt stehen.
Vereine, Organisationen, Unternehmen, Kommunen, Einzelpersonen in Stadt und Land sind eingeladen, Mitmach-Aktionen anzubieten. Das kann eine Aufräumaktion sein, ein inklusives Fußballturnier, ein Straßenfest, gemeinsames Singen, ein Spieleabend im Seniorenstift – es gibt noch so viel mehr Ideen, und die beste ist eure!
Der Aktionszeitraum geht vom 16. bis zum 31. Mai 2026. Auf diesen Seiten erfahrt ihr alles darüber, wie ihr den Ehrentag unterstützen könnt, wie ihr eine eigene Aktion plant oder bei einer Aktion mitmacht.
Ehrentag ist, was ihr daraus macht.
Neuigkeiten zum Ehrentag
Hinweise auf Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung werden Bildaufnahmen erstellt. Nachfolgend informieren wir Sie über die Art und Zwecke der Bildaufnahmen, über die Rechtsgrundlagen und Ihre Rechte.
Die Bildaufnahmen werden zu den folgenden Zwecken verwendet: Bereitstellung der Aufnahmen für die Teilnehmer; Interne Bilddatenbank, bzw. Bildarchiv; Vereinsinterne Nutzung; Verwendung im internen Netzwerk (Intranet); Präsentation und Bewerbung unser eigenen Leistungen; Hinweise auf weitere und auf ähnliche Veranstaltungen; Unsere eigenen Printmedien und vergleichbaren Publikationen; Werbezwecke; Öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltung; Öffentlichkeitsarbeit; Verwendung auf unserer Website; Veröffentlichung in sozialen Netzwerken; Für jedermann zugängliche und nutzbare Bilddatenbank, bzw. Bildarchiv (z. B. Bilddownloadbereich mit einer Medienauswahl für Berichtszwecke); Weitergabe von Bildaufnahmen an die Presse und Medien; Verwendung in Videoproduktionen; Videoberichterstattung zur Veranstaltung;
Art der Aufnahmen: Fotografien und Videoaufnahmen.
Rechtsgrundlagen der Aufnahmen: Information der Öffentlichkeit und Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e., Abs. 2, Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 3 LDSG. Aufbewahrungsdauer der Bildaufnahmen: Die Bildaufnahmen werden solange aufbewahrt, wie das zu den vorgenannten Zwecken erforderlich ist. Die Bildaufnahmen können intern unbeschränkt aufbewahrt werden, z. B. zur Sicherung von urheberrechtlichen Rechtsansprüchen durch Nachweis von Originalaufnahmen und darüber hinaus aus Gründen zeitgeschichtlicher Dokumentation. Im Fall der Veröffentlichung, können die Aufnahmen solange publiziert werden, wie die jeweiligen Publikationsträger, Artikel oder Beiträge öffentlich zugänglich sind.
Hinweise auf Bildaufnahmen Dritter: Bildaufnahmen können auch von den Teilnehmern der Veranstaltung in deren eigener Verantwortung und im Rahmen des gesetzlich Erlaubten erstellt werden. Wir bitten die Teilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme. Während der Veranstaltung können Medienvertreter vor Ort sein und in eigener Verantwortung Bildaufnahmen erstellen.
Wir bitten Sie besondere Rücksicht auf minderjährige Personen zu nehmen und diese nicht oder nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bzw. bei Jugendlichen ab 16. Lebensjahr mit deren Einwilligung abzulichten.
Verantwortlicher:
Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
Gartenfeldstraße 12
54295 Trier
E-Mail-Adresse: rathaus@trier-land.de
Datenschutzbeauftragte/r: datenschutz@trier-land.de
Ihre Rechte: Sie können Ihr Recht auf Auskunft oder Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Fotografien geltend machen und können sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können der Verarbeitung von Aufnahmen und Daten, die Sie betreffen jederzeit widersprechen.
Erstellt mit kostenlosem Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke


