Themenübersicht
Sicher engagiert - Versicherungsschutz im Ehrenamt
In der Regel haben die Vereine und Institutionen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen, durch die ihre ehrenamtlichen Aktiven abgesichert sind. Fragen Sie danach! Der Gesetzgeber hat darüber hinaus diejenigen Freiwilligen gesetzlich pflichtversichert, die für bestimmte öffentliche-rechtliche Institutionen oder im Interesse der Allgemeinheit tätig werden. Nur diese stehen unter diesem besonderen Versicherungsschutz, andere Engagierte genießen diesen Versicherungsschutz leider nicht.
Bitte prüfen Sie, falls die Einrichtung, in der Sie aktiv sind keinen Versicherungsschutz gewährleistet, ob Sie über die Sammel-Versicherung des Landes Rheinland-Pfalz abgesichert sind.
Für Ehrenamtliche kostenfrei
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist es seit 1. Mai 2010 verpflichtend, dem Arbeit- oder Dienstgeber ein polizeiliches Führungszeugnis von allen, in diesem Bereich tätigen Personen vorzulegen.
Für ehrenamtlich Tätige ist dieses gebührenfrei. Die Voraussetzungen hierfür können Sie dem Merkblatt des Bundesjustizministeriums entnehmen.
Engagement- und Kompetenznachweis
Ein Zeugnis über Ihr bürgerschaftliches Engagement – unterschrieben von dem Ministerpräsidenten
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz bietet Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Jugendlichen die Möglichkeit, neben schulischen und beruflichen Zeugnissen auch einen Nachweis über freiwillig erbrachte Leistungen sowie im Engagement erworbene Kompetenzen bei ihrer Bewerbung um einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz geltend zu machen.
Der Engagement- und Kompetenznachweis dokumentiert und zertifiziert ehrenamtliches Engagement und dient zur Anerkennung und Würdigung freiwillig geleisteter Tätigkeit.
Rheinland-pfälzische Bürgerinnen und Bürger, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 80 Stunden im Jahr ehrenamtlich aktiv waren, können den Engagement- und Kompetenznachweis von der Organisation erhalten, in der sie sich ehrenamtlich engagieren. Der Engagement- und Kompetenznachweis dokumentiert die Organisation, den Zeitraum, die Art und den Umfang des Engagements sowie die erworbenen Fähigkeiten und Qualifikationen in übersichtlicher Form und textlich detaillierter Erläuterung. Die Blanko-Urkunde muss direkt bei der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung angefordert werden.
Telefon: 06131 / 16-4083
E-Mail: leitstelle(at)stk.rlp.deDer Engagement- und Kompetenznachweis wird dann bei der Staatskanzlei eingereicht und erhält die Unterschrift des Ministerpräsidenten.
Freistellungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche in Rheinland-Pfalz
Jede/r Arbeitnehmer/in hat ein Anrecht auf Freistellung für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr, die für ehrenamtliche Tätigkeiten aufgewendet werden. Der Umfang und die etwaige Vergütung sind je nach Themenkomplex unterschiedlich. Für welche Bereiche eine Freistellung möglich ist, sehen Sie in der nachstehenden Aufstellung:
- Freistellung bei Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Nothilfe
- Freistellung zum Zweck der Jugendarbeit
- Freistellung für ein Ehrenamt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinden und Gemeindeverbände
- Freistellung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
- Freistellung für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
- Freistellung für Personalräte und Betriebsräte
- Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
- Freistellung für Ehrenämter in den Schulen
- Freistellung für Landesbeamtinnen und -beamte, Angestellte sowie Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer des Landes
- Bildungsfreistellung
Weitere Informationen erhalten Sie hier!
Wenn helfen nicht mehr gut tut
Wegweiser zu den Themen:
- Warum wir helfen
- Wenn helfen nicht mehr gut tut
- Damit helfen wieder gut tut
zur Broschüre der Diakonie Hessen, Pfalz, Westfahlen, Lippe, Rheinland